Arbeitsschwerpunkt der AG Internationale Solidarität
Stellt ein Flüchtling in Berlin oder Brandenburg einen Asylantrag, so wird er zunächst in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Nach der Anhörung (bei der die Flüchtlinge nicht nur nach ihren Fluchtgründen, sondern auch nach ihren Migrationsrouten befragt werden), werden sie auf verschiedene Lager in Berlin und Brandenburg verteilt. Es gibt derzeit 18 Lager in Brandenburg und 6 Lager in Berlin. Das Leben im Lager ist geprägt von Fremdbestimmung, Kontrolle und Isolation und geht einher mit weiteren Entrechtungsprozessen. So erhalten Flüchtlinge Lebensmittelpakete oder Gutscheine statt Bargeld, dürfen oftmals nicht arbeiten, kein Geld sparen, ihnen kann mittels der "Residenzpflicht" untersagt werden, ihren Landkreis zu verlassen und vieles mehr.