Brandenburg

Bewegungsfreiheit geht anders!

Residenzpflicht bleibt Druckmittel

Die rot-roten Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben die Residenzpflicht für Flüchtlinge gelockert. Seit Donnerstag, dem 29. Juli 2010 können in Berlin und Brandenburg wohnende Asylbewerber_innen und Geduldete eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarbundesland frei bewegen zu können. Aber auch mit der neuen Regelung bleibt die Residenzpflicht ein Druckmittel auf Flüchtlinge, das abgeschafft werden muss.

Brandenburg  abonnieren