Prozess

Freisprüche im Sammelprozess wegen Halbe-Blockade

Mit einem eindeutigen Freispruch endete der Sammelprozess gegen 12 Nazigegner, die am 3. März 2007 mit einer Spontandemonstration versuchten einen Aufmarsch von Neonazis in Halbe (Brandenburg) zu verhindern.

Damals hatte die Polizei den Neofaschisten die Straße geräumt und 70 AntifaschistInnen einen Bußgeldbescheid über 124,00€ zugesandt. Begründet wurde dieses Vorgehen mit dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Der Halbe-Prozess beginnt. Naziaufmärsche zu blockieren ist unser Recht!

Am 5. November 2007 um 9.30 Uhr findet im Amtsgericht Zehdenick der erste Sammeltermin zu den Bußgeldverfahren statt. Auch in Neuruppin und in Königswusterhausen hat die Brandenburger Polizei durch die Räumung von Blockaden Naziaufmärsche ermöglicht. Weiterhin kündigte die Polizei an, auch in diesen Fällen die an den Blockaden Beteiligten mit Bußgeldbescheiden zu belästigen. Vor diesem Hintergrund kommt dieser Verhandlung eine große Bedeutung zu, da an dieser Stelle zum ersten Mal das Vorgehen der Brandenburger Polizei juristisch überprüft wird.

Kriminalisierung vom Protest gegen die Berliner Schwimmbadpreise

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Lang ist`s her, dennoch ist das Ereignis um das es hier geht, keineswegs unaktuell: Im Rahmen einer Kundgebung gegen die exorbitant angehobenen Eintrittspreise in Berliner Schwimmbädern am 6. Juli 2002 stürmten einige Leute kollektiv und umsonst in das Prinzenbad in Kreuzberg. Nicht einfach individuell untergehen, sondern gemeinsam baden gehen und dagegen schwimmen war das Motto. Alles in allem also eine exemplarische wie ordnungswidrige Aktion gegen den anhaltenden Sozialkahlschlag des rot-roten Bankenskandalsenats.

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