Um  reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen und    irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation heraus    auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten.    Darum veröffentlichen wir an dieser Stelle Richtlinien zum Outing von    Spitzeln.
Den unterzeichnenden Gruppen, geht es darum,  Spitzeln und   Gerüchten keinen Raum zu geben und über politische  Unterschiede hinweg   ein Netzwerk des Vertrauens zu schaffen. Deswegen  veröffentlichen wir   gemeinsam die folgenden Richtlinien.
Richtlinien zum Outing von Spitzeln in linken Zusammenhängen
I. Spitzelouting und Spitzelverdacht
Spitzel  sind eine uralte Begleiterscheinung von Herrschaft und Opposition.  Linke Gruppen, Aktivist_innen und soziale Bewegungen, die der Obrigkeit  lästig werden, müssen damit rechnen, bespitzelt zu werden. Spitzel  können viel Schaden anrichten, im Extremfall zerstören sie Individuen  und ganze Gruppen. Als Linke müssen wir uns bewusst mit dem Thema  Spitzel auseinandersetzen – aber ohne Verfolgungswahn und Panikmache.
Um einerseits reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen und irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation heraus auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten. Eine Person als Spitzel oder Bullen zu bezeichnen oder gar zu outen ist eine verdammt ernste Angelegenheit. Vermutungen über angebliche Spitzel dürfen auf keinen Fall leichtfertig in die Welt gesetzt und verbreitet werden, denn solche Gerüchte erzeugen Unruhe, Misstrauen und politische Spaltungen. Ohnehin besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass die Gegenseite ungesicherte Verdächtigungen benutzt oder sogar gefälschte Outings produziert, um politische Zusammenhänge zu schwächen, zu spalten und unbedachte Reaktionen und Informationen hervorzulocken. Wer dies nicht berücksichtigt, läuft Gefahr, zum nützlichen Idioten von Staatsschutz- und Geheimdienstinteressen zu werden.
Uns, den unterzeichnenden  Gruppen, geht es darum, Spitzeln und Gerüchten keinen Raum zu geben und  über politische Unterschiede hinweg ein Netzwerk des Vertrauens zu  schaffen.
II. Richtlinien
Die folgenden Richtlinien  entsprechend weitgehend den IMC Northern England Guidelines: Reporting  an Infiltrator or Informer und beziehen sich auf alle Beschuldigungen  gegen Personen oder Gruppen, wonach diese vorsätzlich mit polizeilichen  oder geheimdienstlichen Stellen, den Medien oder Sicherheitsfirmen  zusammenarbeiten, um Informationen weiterzuleiten, die die Sicherheit  und das Wohlergehen von Aktivist_innen gefährden und/oder die  Effektivität politischer Arbeit beeinträchtigen.
Es geht um folgende  Fälle: a) Ein_e verdeckte_r Ermittler_in, der/die absichtlich eine  Gruppe/eine Kampagne unterwandert hat, um Informationen zu sammeln  und/oder zerstörerisch zu wirken. (In der Regel handelt es sich hier um  Polizist_innen, die unter falschen Namen und erfundener Biographie  operieren; in diese Kategorie fallen auch international agierende  Spitzel/Bullen wie Mark Stone/Kennedy). b) Ein_e Informant_in, also ein  (ehemaliges) Mitglied einer Gruppe/Kampagne, das Informationen  weitergibt. (Gemeint sind Spitzel, wie sie vom VS, LKA oder BKA  angeworben werden). c) Privatdetektive und nicht als solche auftretende  Journalist_innen, die heimlich Informationen sammeln und an Medien und  Firmen verkaufen.
III. Empfehlungen und Bedingungen
Damit  politische Gruppen und Aktivist_innen das Outing eine_s verdeckte_n  Ermittler_in oder ein_es Informant_in als zutreffend akzeptieren, müssen  folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Das Outing muss von einer bekannten und etablierten Gruppe bestätigt werden. Der  Bericht sollte auf deren eigener Website erscheinen. Die Gruppe muss  bereit sein, sich Nachfragen zu stellen. Sie sollte sichere  Kontaktmöglichkeiten anbieten. (Der Grund dafür: Nachvollziehbar  machen, wie es zum Outing kam, damit andere diesem Bericht vertrauen  können – so lassen sich Rufmorde und staatliche Desinformation  vermeiden.)
2. Ein Outing muss eindeutige und nachvollziehbare Beweise enthalten. Diese  Beweise müssen den von dem Spitzelfall betroffenen Gruppen und Personen  zugänglich gemacht werden, damit die zu einer eigenen Einschätzung in  der Lage sind. Aussagen von Hörensagen und Behauptungen Dritter reichen  in keinem Fall. Die für das Outing verantwortliche Gruppe sollte einen  zumindest formalen Bericht über ihre Recherchen vorlegen. Darin sollte  auf jeden Fall stehen, ob die beschuldigte Person mit den  Anschuldigungen konfrontiert wurde - und ob sie den Spitzelvorwurf  eingeräumt hat.
 
3. Alle Gruppen, die von dem Spitzelfall betroffen sind, müssen umgehend informiert werden. (Das ist wichtig für eine schnelle Schadensbegrenzung.) 
4. Der Bericht muss ein Foto und eine genaue Personenbeschreibung enthalten. (Um zu verhindern, dass die Person zukünftig Zugang zu anderen Strukturen erhält.)
Es  kann sein, dass das oben beschriebene Verfahren nicht in allen Fällen  angebracht ist und dass nicht immer alle Kriterien erfüllt werden  können; d. h. wenn diejenigen, die die Untersuchung machen, nicht einer  etablierten Gruppe angehören oder dass es nur eine begrenzte Freigabe  der Beweise geben kann, um Einzelne zu schützen. In einem solchen Fall  ist die sorgfältige Nachprüfung und Beglaubigung des Spitzelvorwurfs  durch eine bekannte und etablierte Gruppe erforderlich, die dann auch  das Outing verantworten muss.
Wir unterstützen diese Erklärung: 
Antifaschistische Linke Berlin [2]
Avanti Berlin [3]
Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin [ARAB] [4]
Antifa Jugendaktion Kreuzberg [AJAK] [5]
SolidarnOST [6]
North East Antifa [NEA] [7]
Antifaschistische Linke Potsdam [AALP] [8]
Antifa Friedrichshain [9]
Autonome Antifa Berlin [A2B]
Theorie Organisation Praxis (TOP) Berlin
Für eine linke Strömung [FelS] [10]
Antifaschistische Linke Jugend [ALJ] [11]

