Bedarfsgemeinschaft

Wir bleiben! Packt doch selber!

Kundgebung zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft am 28. März in Neukölln

Hartz-IV-Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter. Die Höhe der Übernahme, die „Mietobergrenze“ der KdU, wurde jedoch seit 2006 nur einmal für Singles 2008 von 360€ auf 378€ angehoben, aber nie an die realen Mieten angepasst – obwohl die Mieten rasant stiegen! So erhielten 2011 allein in Neukölln etwa 7.358 „Bedarfsgemeinschaften“ (BG) einen Mahnbrief vom Jobcenter mit der Forderung ihre KdU zu senken, da sie über der nicht mehr gültigen „Obergrenze“ lagen.

Kundgebung: 28.03.2012 | 17:00 | Rathaus Neukölln (Berlin)
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