Begleitschutz-Frühstück

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Am Samstag, den 23.05., fand das erste Frühstück des solidarischen Begleitschutzes statt und knapp 20 Leute sind er Einladung gefolgt. Eingeladen hatte die Aktions-AG, die aus dem Bündnis der „Wir zahlen nicht für Eure Krise“-Demo am 28.03. entstand, aus zahlreichen Akteuren besteht und die auch die Zahltags-Aktionen „KeineR muss allein zum Amt“ organisiert.

Bisher fanden zwei Aktionen vor Jobcentern statt. Im März in Pankow und im April in Neukölln. Ziel beider Male war es mit dem Slogen "Keine/r muss allein zum Amt" auf einen solidarischen Begleitschutz hinzuweisen. Rechtlich ist dies durch den Paragraphen §13 Abs. 1 und 4 des SGB X abgesichert und heißt Beistand. In diesem ist festgeschrieben, dass jede Person, die zum Amt geht, ein Recht auf EINEN Beistand hat. Auch wenn es EIN Beistand heißt, wurde in Karlsruhe vom Gericht bestätigt, dass diese Formulierung keine konkrete Anzahl an Leuten festschreibt. Es können also auch mehrere Leute als Beistand eine Person begleiten. Wichtig dabei ist nur, dass jede Äußerung des Beistandes, ob es jetzt eine oder mehrere Personen sind sei dahin gestellt, als Äußerung der EmpfängerIn gezählt wird.

Diese praktische Solidarität, sollte eben nicht nur plastisch propagiert, sondern auch praktisch vollzogen werden. Aus dem Grund war es auch Ziel der Aktion einen Pool an BegleiterInnen aufzubauen, die perspektivisch Zeit und Lust haben sich zu engagieren und Menschen auf ihren Weg zum Amt solidarisch begleiten wollen. Diese praktische Solidarität gab es in Pankow zwei und in Neukölln in sogar acht Fällen.

Das Frühstück war das erste Zusammentreffen des Pooles und so trafen sich rund 20 Menschen und redeten miteinander. Wer auch Lust hat bei diesem Pool mitmachen, kann sich unter jobcenter.begleitung(at)web.de melden. Oder am 13.06. zu einem ganztägigen Workshop vorbeikommen (nähere Informationen zu diesem findet ihr demnächst in der Termin Rubrik). Auch soll Ende Juni/ Anfang Juli wieder eine Zahltags-Aktion stattfinden.