Deine Rechte in Dänemark

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Kurzer Überblick über die gesetzlichen Rechte in Dänemark.

JedeR, die/der an Demonstrationen teilnimmt, die mit COP15 verbunden sind, sollte über ihre/seine Rechte in Dänemark Bescheid wissen.

Übersetzung des Originaltextes von ClimateCollective.

Deine Rechte

In Dänemark ist es illegal die folgenden Objekte zu besitzen:

  • All Arten von Waffen und Waffenteile. Ein Verstoß kann zu einer Gefängnisstrafe führen.
  • Es ist allerdings erlaubt ein Messer mit einer Klinge zu besitzen, die kürzer als 7 cm ist, wenn das Messer nicht mit nur einer Hand geöffnet werden kann und es sich um kein Taschenmesser handelt, bei dem die Klinge mit einer Einrastung/Klemmung(lock) an das Messer befestigt werden kann.
  • Alle Arten von euphorischen Substanzen. Ein Verstoß wird, in leichten Fällen, zu einer  Geldstrafe führen. In anderen Fällen kann ein Verstoß zu einer Gefängnisstrafe führen.

In Dänemark ist das folgende illegal:

  • Sich in oder in der Nähe einer Demonstration zu maskieren/vermummen. Ein Verstoß kann zu einer Geldstrafe führen.
  • Zu versuchen sich in oder in der Nähe einer Demonstration zu maskieren/vermummen. Das  heißt, dass du für das Tragen von Objekten, welche sich zum Vermummen/Maskieren eignen, verurteilt werden kannst.
  • In einer Demonstration zu sein, die von der Polizei aufgelöst wurde. Ein Verstoß kann zu einer Gefängnisstrafe führen.

Wenn die Polizei dich anspricht/kontaktiert, musst du ihnen folgendes sagen:

  • Deinen Namen
  • Deinen Geburtstag
  • Deine Adresse
  • Sonst nichts!

Wenn du nicht dänisch bist, musst du auch:

  • Der Polizei einen Nachweis/Unterlagen/Dokumente über die Absicht deines Aufenthalts in Dänemark und Details über deinen Aufenthalt zeigen.
  • Nachweisen können, dass du über genug (finanzielle?) Mittel für deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthalts und für deine Rückreise verfügst.
  • Deinen Pass bei dir haben und ihn der Polizei zeigen, wenn sie ihn sehen wollen.

Wenn die Polizei denkt, dass Zweifel bezüglich deiner Identität bestehen, können sie dich zur Polizeistation bringen, um deine Identität festzustellen.

Die Polizei hat das Recht:

  • Leibesvisitationen an dir durchzuführen und deine persönlichen Sachen wie deine Kleidung und Tasche zu durchsuchen, wenn für sie ein “begründeter Verdacht” besteht, dass du in Besitz etwas Illegalem seist. Du hast das Recht, den Grund deiner Durchsuchung zu erfahren.
  • Eine Leibesvisitation an dir durchzuführen ohne einen Verdacht zu haben, wenn du in einer Durchsuchungszone bist, aber nur um Waffen zu finden.
  • Zuallererst hast du das Recht, von einer/m PolizistIn deines Geschlechts durchsucht zu werden. Der Polizei ist es allerdings erlaubt, dir dieses Recht abzuerkennen, wenn es nicht möglich ist, eine Polizistin hinzu zu ziehen. Eine Durchsuchung muss immer so nachsichtig/mild wie möglich ablaufen.
  • >Eine präventive Verhaftung durchzuführen, auch wenn du nichts illegales begangen hast, um gesetzteswidrige Aktionen zu verhindern. In diesen Situationen kann die Polizei dich für maximal 6 Stunden festhalten (12 Stunden wenn ein neues Gesetz vor den Demonstrationen im Dezember 2009 verabschiedet wird) und länger, wenn sie es als notwendig erachten.

Deine Rechte wenn du verhaftet wurdest

Was passiert, wenn ich verhaftet werde?

  • Du wirst wahrscheinlich zu einer Polizeistation gebracht werden und in eine Arrestzelle/Untersuchungshaftzelle kommen.
  • Die Polizei wird dich letzten Endes befragen wollen. Sag ihnen, dass du nichts sagen möchtest. Denk daran, dass die Polizei nur an Beweisen gegen dich und deine GenossInnen interessiert ist. Du hast das Recht die Aussage zu verweigern. Nutze dieses Recht!
  • Du bist nicht verpflichtet Stellung zu deiner Anklage zu beziehen oder etwas zu unterschreiben.
  • Wenn du jünger als 18 Jahre bist, wird die Polizei deine Eltern kontaktieren und oftmals wird eine Person des Sozialamts während der Befragung anwesend sein. Die Person vom Sozialamt ist nicht da, um dich durch die Befragung zu führen. Du hast immer noch das Recht die Aussage zu verweigern. Wenn du von der Polizei geschlagen oder bedroht wurdest, musst du dies der Person vom Sozialamt mitteilen.
  • Wenn du jünger als 15 Jahre bist, darf die Polizei dich nicht festhalten/einsperren. Sie tun es trotzdem oft, wenn sie keine andere Möglichkeit sehen.
  • Innerhalb von 25 Stunden nach deiner Haft, hast du das Recht entweder freigelassen zu werden oder vor eineN RichterIn für eine gesetzlich vorgeschriebene Voranhörung zu kommen. Wenn du nicht dänisch bist, kannst du 72 Stunden in Arrest gehalten werden, bevor du vor eineN RichterIn geführt wirst.

Wenn du verhaftet wurdest, musst du:

  • Du bist immer verpflichtet, der Polizei deinen Namen, Geburtstag (ausgenommen der Sozialversicherungsnummer) und Adresse mitteilen. Sonst nichts!

Wenn du verhaftet wurdest, hast du das Recht:

  • Zu wissen, wofür du angeklagt wirst.
  • Notwendige Telefongespräche zu führen. Die Polizei hat das Recht diese Gespräche für dich zu tätigen.
  • Medizinische Versorgung zu erhalten oder Medizin, wenn du sie brauchst.
  • Rechtsbeistand. Wenn du später verurteilt wirst, musst du deineN Anwalt/Anwältin selbst bezahlen.

Wenn du rechtswidrig verhaftet wurdest:

  • Wenn du verhaftet wurdest und die Polizei lässt die Anklage gegen dich fallen oder du wurdest durch das Gericht für unschuldig befunden, kannst du eine Forderung nach einer Entschädigung anmelden. Die Frist für die Anmeldung einer Entschädigungsforderung endet nach zwei Monaten.
  • Die Höhe des Betrages hängt davon ab, wie lange du festgehalten wurdest. Es ist den Aufwand immer Wert, eine Entschädigungsforderung einzulegen.
  • Wenn du helfen möchtest, eine Beschwerde über eine rechtswidrige Verhaftung oder eine Entschädigungsforderung zu machen rufe möglichst schnell die später noch genau  bekannt gegebene Nummer 0045xxxxxxxx an (auch bei den Infopoints vor Ort zu erfahren).

Was passiert bei einer gesetzlich vorgeschrieben Voranhörung?

  • Du wirst vor eineN RichterIn kommen
  • Rechtsbeistand wird dir zugewiesen werden. Du kannst deineN AnwältIn später wechseln, wenn du mit den dir zugewiesem Rechtsbeistand nicht zufrieden bist.
  • Du hast immer noch das Recht die Aussage zu verweigern. Es ist schwer zu sagen, ob es schlau ist, in der Voranhörung nichts zu sagen. Wenn du dich dazu entscheiden solltest, dich zu äußern, musst du dem Gericht mitteilen, dass du jeden Beweis, einen nach dem anderen, zu kommentieren wünschst. Du hast dieses Recht laut “retsplejeloven” § 866, stk. 2.
  • In der gesetzlich vorgeschriebenen Voranhörung können 3 Sachen passieren:
    • Der/die RichterIn kann deinen Arrest für 3 x 24 Stunden erneuern.
    • Der/die RichterIn kann dich freisprechen.
    • Der/die RichterIn kann dich für maximal 4 Wochen in Gewahrsam nehmen.
  • Wenn du in die Voranhörung kommst, besteht ein großes Risiko/Gefahr, dass du in Gewahrsam genommen wirst.
  • Wenn der/die RichterIn sich dafür entscheiden sollte, dich in Gewahrsam nehmen zu lassen, hast du die Möglichkeit, vor dem Berufungsgericht in Berufung zu gehen. Du solltest dem/r  RichterIn sagen, dass du dir das Recht in Berufung zu gehen, vorbehältst. Dann solltest du deineN Anwalt/Anwältin fragen, ob es eine gute Idee wäre, in Berufung zu gehen.
  • Wenn du zwischen 15 und 18 Jahre alt bist, darfst du nicht mit Erwachsenen in Gewahrsam gehalten werden. Ersatzeshalber kannst du in eine abgesicherte Einrichtung kommen oder in eine Gefängnisabteilung mit Menschen unter 18 Jahren.

http://www.climatecollective.org/

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