Kein Verbot gewerkschaftlicher Basisorganisierung!

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Gewerkschaftliche Arbeit bedeutet mehr als ein Mitgliedsausweis einer DGB-Gewerkschaft. Im Arbeitskampf des Kino's Bablyon Mitte in Berlin wurde per Gericht der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) verboten sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Auch wurde vor Gericht eine Ordnungstrafe von der Geschäftsleitung des Kinos von bis zu 250.000€ beantragt, die wahlweise in eine Haftstrafe umgesetzt werden kann. Dies stellt ein Versuch dar jede unabhängige Gewerkschaftsarbeit zu kriminalisieren und per Gericht zu verbieten. Dieses Vorgehen verurteilen wir.

 

Denn gerade mit dem Mayday Berlin haben wir versucht auf Handlungsmöglichkeiten der Selbstermächtigung gerade in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen in denen wir stecken hinzuweisen und zu befördern. Ob dies innerhalb einer offiziellen Gewerkschaft, in selbst organisierten Betriebsgruppen oder Solidaritätskommitees ist, steht dabei nicht im Vordergrund. Vielmehr die aktive, kollektive Organisierung um die Interessen zu vertreten. Aus dem Grund solidarisieren wir uns mit den Beschäftigten und der FAU.