Wir bleiben! Packt doch selber!

Hartz-IV-Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter. Die  Höhe der Übernahme, die „Mietobergrenze“ der KdU, wurde jedoch seit  2006 nur einmal für Singles 2008 von 360€ auf 378€ angehoben, aber nie  an die realen Mieten angepasst – obwohl die Mieten rasant stiegen! So  erhielten 2011 allein in Neukölln etwa 7.358 „Bedarfsgemeinschaften“ (BG)  einen Mahnbrief vom Jobcenter mit der Forderung ihre KdU zu senken, da  sie über der nicht mehr gültigen „Obergrenze“ lagen.
7.358 BGs , also ca. 15.000 Menschen! Die 7.358 billigen, freien Wohnungen gibt es aber hier nicht!
Dadurch  wird mensch gezwungen die Miete aus dem mickrigen Regelsatz von 374 €  (für Singles) zu subventionieren oder/und langfristig Mietschulden  aufzuhäufen, die dazu führen, aus dem Innenstadtbereich wegziehen zu  müssen. Diese Regelung war ein Motor für Gentrifizierung und die zu  erwartende Satzungsermächtigung wird es auch wieder sein! Sie grenzt  aus! Sie verdrängt Armut an den Stadtrand!
Aktuell erarbeitet der  Berliner Senat eine neue Rechtsverordnung zu den Mietobergrenzen. Wie  diese neue Regelung aussehen wird, ist bisher noch unklar. Klar ist  aber, dass Neuregelungen im sozialen Bereich im zurückliegenden  Jahrzehnt nur Verschlechterungen bedeutet haben.
Doch wir wollen  keine Verschlechterung der Lebensbedingungen für Hartz-IV-Berechtigte!  Wir wehren uns! Wir haben ein Recht auf Nicht-Ausschluss! Wir haben ein  Recht auf Stadt! Wir bleiben!“






