Kosten der Unterkunft

Aktionsbericht: Wir Bleiben! Packt doch selber!

Kundgebung am 28.03. zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft vor dem Rathaus Neukölln
Foto: www.occupymedia.de

15.000 Menschen wurden 2011 allein im Stadtteil Neukölln aufgefordert, die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten, kurz: KdU) zu senken. Dadurch werden die Menschen gezwungen, ihre Mietkosten aus ihrem mickrigen Eckregelsatz zu subventionieren oder Mietschulden aufzuhäufen, die langfristig zum Zwangsumzug und damit zur Verdrängung an den Stadtrand führen. Aktuell arbeitet der Berliner Senat dafür an einer neuen Rechtsverordnung. Wie diese Neuregelung genau aussehen wird, ist noch unklar. Klar ist aber, dass Neuregelungen im sozialen Bereich im zurückliegenden Jahrzehnt nur Verschlechterungen bedeutet haben!

Wir bleiben! Packt doch selber!

Kundgebung zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft am 28. März in Neukölln

Hartz-IV-Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter. Die Höhe der Übernahme, die „Mietobergrenze“ der KdU, wurde jedoch seit 2006 nur einmal für Singles 2008 von 360€ auf 378€ angehoben, aber nie an die realen Mieten angepasst – obwohl die Mieten rasant stiegen! So erhielten 2011 allein in Neukölln etwa 7.358 „Bedarfsgemeinschaften“ (BG) einen Mahnbrief vom Jobcenter mit der Forderung ihre KdU zu senken, da sie über der nicht mehr gültigen „Obergrenze“ lagen.

Kundgebung: 28.03.2012 | 17:00 | Rathaus Neukölln (Berlin)
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